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Faktencheck zur Haltefrist
Faktencheck zur Haltefrist

Faktencheck zur Haltefrist: Vierzehn Behauptungen, geprüft an den Primärquellen

15 August, 2026 Posted by Jens Leinert BTCBV Intern, Meldungen

Faktencheck zur Haltefrist: Vierzehn Behauptungen, geprüft an den Primärquellen

Faktencheck zur Haltefrist: Vierzehn Behauptungen, geprüft an den Primärquellen

Wie belastbar sind die Argumente, mit denen eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte begründet wird? Peter Rochel, Mitglied des Bitcoin Bundesverbandes und einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist, hat vierzehn zentrale Behauptungen der aktuellen Debatte an ihren Quellen überprüft. Das Ergebnis ist differenzierter, als es die politische Diskussion häufig vermuten lässt.

Die geplante Neuregelung der Besteuerung von Kryptowerten gehört zu den steuerpolitisch wichtigsten Themen für Bitcoin-Anleger in Deutschland. Im April 2026 kündigte die Bundesregierung an, die Besteuerung von Kryptowerten neu zu regeln. Im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 wurde die politische Richtung weiter konkretisiert: Kryptogewinne sollen künftig steuerlich wie Kapitaleinkünfte behandelt werden.

Die naheliegende Folge wäre der Wegfall der bisherigen einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Nach Ablauf dieser Frist können Gewinne aus privat gehaltenen Bitcoin und anderen Kryptowerten derzeit grundsätzlich steuerfrei realisiert werden.

Über die möglichen Folgen einer solchen Reform wird seit Monaten intensiv diskutiert. Dabei geht es um Steuergerechtigkeit und mögliche Mehreinnahmen für den Staat, aber ebenso um Steuerkriminalität, Vollzugsprobleme, Bestandsschutz und die Frage, ob Bitcoin steuerlich tatsächlich mit Aktien vergleichbar ist.

Doch wie belastbar sind die Tatsachenbehauptungen, auf denen diese Diskussion beruht?

Dieser Frage ist Peter Rochel in seinem Bericht

„Die öffentliche Begründung der Reform – vierzehn Behauptungen zur Haltefrist nach § 23 EStG, geprüft an den Primärquellen“

nachgegangen.

Vierzehn Behauptungen – vier Themenbereiche

Der Faktencheck untersucht vierzehn wiederkehrende Aussagen aus der öffentlichen Reformdebatte. Dabei geht es nicht darum, politische Positionen als „richtig“ oder „falsch“ zu bewerten. Stattdessen wird geprüft, ob konkrete Tatsachenbehauptungen durch die jeweils angegebenen beziehungsweise einschlägigen Quellen getragen werden.

Die Untersuchung gliedert sich in vier Bereiche:

  • Kriminalität und illegale Nutzung von Kryptowerten
  • erwartete Steuermehreinnahmen und Datengrundlagen
  • rechtliche Fragen wie Vollzug, Rückwirkung und Bestandsschutz
  • systematische Argumente zur steuerlichen Einordnung von Bitcoin und anderen Kryptowerten

 

Dafür wertet Rochel unter anderem Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Berichte des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Unterlagen des österreichischen Parlaments, Daten der Europäischen Zentralbank, Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und Untersuchungen zur On-Chain-Kriminalität aus.

Der Anspruch des Berichts ist dabei bemerkenswert nüchtern: Wo eine Aussage nicht belegt werden kann, wird dies benannt. Wo ein Argument der Reformbefürworter trägt, wird auch das ausdrücklich festgehalten.

Kriminalität: „Krypto“ ist nicht automatisch Bitcoin

Wie viel Prozent der Bitcoin-Nutzer sind kriminell?

Ein besonders ausführlich untersuchter Themenkomplex betrifft die angeblich weit verbreitete kriminelle Nutzung von Bitcoin und Kryptowerten.

In der öffentlichen Diskussion werden dabei häufig Untersuchungen zu Betrug, Geldwäsche oder Sanktionsumgehung herangezogen.

Der Faktencheck zeigt jedoch ein grundlegendes Problem: Daten über „Krypto“ werden teilweise Bitcoin zugerechnet, obwohl sich die untersuchten Transaktionen überwiegend auf Stablecoins beziehen.

Ein Beispiel ist eine Untersuchung der University of Texas at Austin zu sogenannten „Pig-Butchering“-Betrugsnetzwerken. Die häufig genannte Größenordnung von rund 30 Milliarden US-Dollar jährlich ist dem Bericht zufolge nicht das eigentliche Problem. Die Studie selbst kommt auf einen Basiswert von 27,8 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Problematisch ist vielmehr die Zuordnung zu Bitcoin.

Die Untersuchung stellt selbst fest, dass die untersuchten Akteure Tether gegenüber anderen Kryptowährungen und die Ethereum-Blockchain gegenüber Bitcoin bevorzugen. Bei dem umfassendsten betrachteten Transaktionsvolumen entfielen demnach 78 Prozent auf Tether.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der Crypto Crime Report 2026 von Chainalysis. Danach entfielen 84 Prozent des erfassten illegalen Transaktionsvolumens des Jahres 2025 auf Stablecoins.

Damit wird eine wichtige Schwäche vieler pauschaler Aussagen über „Krypto-Kriminalität“ sichtbar: Bitcoin, Stablecoins und andere Token werden zu einer einheitlichen Kategorie zusammengefasst, obwohl sie technisch und regulatorisch sehr unterschiedlich funktionieren.

Weniger als ein Prozent – aber mit wichtigen Einschränkungen

Auch die Behauptung, der „allergrößte Teil“ der Kryptozahlungen finde für illegale Zwecke statt, hält der Quellenprüfung nicht stand.

Chainalysis beziffert den illegalen Anteil am zugeordneten Krypto-Transaktionsvolumen für 2025 auf weniger als ein Prozent. Andere Anbieter kommen auf etwas höhere Werte, bleiben aber ebenfalls weit von einer Mehrheit des Transaktionsvolumens entfernt.

Rochel macht zugleich deutlich, was aus dieser Zahl nicht geschlossen werden darf.

Es handelt sich nicht um eine Vollerhebung sämtlicher Blockchain-Transaktionen. Noch nicht identifizierte illegale Adressen können fehlen, Anbieter korrigieren ihre Werte regelmäßig nachträglich und auch die Frage, welches Transaktionsvolumen wirtschaftlich tatsächlich relevant ist, ist methodisch nicht trivial.

Der Faktencheck behauptet deshalb ausdrücklich nicht, Kriminalität sei im Kryptobereich bedeutungslos.

Der belastbare Befund ist enger: Die vorliegenden Daten tragen die Behauptung nicht, der überwiegende oder gar „allergrößte“ Teil der Kryptozahlungen sei illegal. Und die verfügbaren Kriminalitätsdaten lassen sich insbesondere nicht ohne Weiteres Bitcoin zurechnen.

Wie viel Geld würde die Abschaffung der Haltefrist tatsächlich bringen?

Was bringt die Abschaffung der Haltefrist dem Staat?

Ein zweiter Schwerpunkt des Berichts betrifft die erwarteten Steuermehreinnahmen.

Hier stößt der Faktencheck auf eine erstaunlich dünne Datenlage.

Die Bundesregierung hatte im September 2025 auf eine Kleine Anfrage des Bundestages erklärt, dass ihr keine Angaben über die Höhe der Steuereinnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten vorliegen. Ein statistischer Nachweis sei nicht möglich, weil entsprechende Einkünfte in den Steuerdaten nicht gesondert ausgewiesen werden.

Im April 2026 wurde dann eine Größenordnung von zwei Milliarden Euro genannt. Diese Zahl bezog sich nach der veröffentlichten Textfassung der Pressekonferenz allerdings auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket aus der Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Kryptobesteuerung.

Ein gesonderter Kryptoanteil wurde nicht ausgewiesen.

Daneben existiert eine parlamentarische Schätzung von „mindestens etwa fünf Milliarden Euro“ zusätzlicher Steuereinnahmen. Sie stammt aus einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im späteren Ausschussbericht wird deutlich, woher diese Größenordnung stammt: Ausgangspunkt war eine Schätzung von bis zu 11,4 Milliarden Euro. Für den Gesetzentwurf wurde davon ungefähr die Hälfte als konservative Annahme angesetzt.

Die Milliardenrechnung basiert auf rund 10.000 Nutzerkonten

Auch die 11,4 Milliarden Euro beruhen jedoch nicht auf einer amtlichen Steuerstatistik.

Grundlage sind geschätzte realisierte Kryptogewinne deutscher Anleger von rund 47,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Diese Zahl geht auf den „Crypto Tax Report 2025 – Germany“ des Steuer-Software-Anbieters Blockpit zurück.

Für die zugrunde liegende Analyse wurden Daten von mehr als 10.000 deutschen Blockpit-Nutzerkonten ausgewertet und anschließend auf die geschätzte Gesamtheit deutscher Kryptonutzer hochgerechnet.

Das bedeutet nicht, dass die Hochrechnung falsch sein muss.

Der entscheidende Punkt des Faktenchecks ist ein anderer: Nutzer einer Krypto-Steuersoftware könnten sich hinsichtlich Handelsaktivität, Portfoliogröße und realisierten Gewinnen deutlich vom durchschnittlichen Krypto-Halter unterscheiden. Selbst der Anbieter weist auf die Grenzen der Hochrechnung hin.

Die häufig genannten Milliardenbeträge sind damit Schätzungen auf Grundlage einer Hochrechnung und keine amtlich festgestellten Steuerpotenziale.

Österreich zeigt, wie schwierig solche Prognosen sind

Der Bericht betrachtet deshalb auch Österreich.

Dort wurde die steuerfreie Behaltefrist bereits 2022 für neu angeschaffte Kryptowerte abgeschafft. Die amtliche Folgenabschätzung rechnete für 2023 bis 2025 mit Mehreinnahmen im zweistelligen Millionenbereich.

Für 2024 wurden tatsächlich rund 33,8 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus Kryptowährungen abgeführt.

Auch hier warnt der Faktencheck jedoch vor vorschnellen Vergleichen.

Österreich hat Altbestände geschützt. Kryptowerte, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, fallen nicht unter die neue Regelung. Außerdem lassen sich österreichische Steuereinnahmen nicht einfach anhand von Einwohnerzahl oder Wirtschaftsleistung auf Deutschland hochrechnen.

Der österreichische Vergleich beweist daher weder, dass eine deutsche Reform Milliarden einbringen würde, noch, dass sie kaum zusätzliche Einnahmen erzielen könnte.

Und genau das ist einer der zentralen Befunde des Berichts: Für beide Behauptungen fehlt bislang eine belastbare deutsche Datengrundlage.

Wer wäre von einer Reform tatsächlich betroffen?

Wie viele Menschen in Deutschland besitzen Bitcoin?

Ähnlich schwierig ist die Frage, wer von der bisherigen Haltefrist profitiert.

Sind es vor allem vermögende Spekulanten? Oder langfristig orientierte Kleinanleger?

Auch darauf gibt es derzeit keine belastbare deutsche Antwort.

Die Bundesregierung erklärte auf entsprechende parlamentarische Fragen, dass ihr keine Erkenntnisse über die soziodemografische Struktur der betroffenen Steuerpflichtigen vorliegen.

Daten der Europäischen Zentralbank liefern zumindest Hinweise auf die Verteilung der Bestände: In der zugrunde liegenden Erhebung hielten 54 Prozent der Kryptobesitzer weniger als 1.000 Euro und 91 Prozent weniger als 20.000 Euro.

Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf ausgewählte Länder des Euroraums und nicht speziell auf Deutschland. Vor allem erfassen sie aktuelle Bestände und nicht realisierte Gewinne.

Deshalb warnt der Bericht auch an dieser Stelle vor Überinterpretationen.

Die Daten beweisen weder, dass die Haltefrist hauptsächlich Kleinsparer schützt, noch, dass vor allem besonders vermögende Anleger von ihr profitieren.

Bestandsschutz ist mehr als eine politische Gefälligkeit

Besonders relevant für langjährige Bitcoin-Halter ist die Frage des Vertrauens- und Bestandsschutzes.

Rochel verweist hierzu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 zur rückwirkenden Verlängerung einer steuerlichen Spekulationsfrist.

Daraus ergibt sich nach der Analyse ein wichtiger Unterschied: Für Wertzuwächse von Beständen, deren geltende Haltefrist bei Verkündung einer Neuregelung bereits abgelaufen ist, spricht die Rechtsprechung klar für verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede denkbare Abschaffung der Haltefrist verfassungswidrig wäre.

Bei Beständen, deren Haltefrist zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen ist, ist die Rechtslage eine andere. Der Gesetzgeber verfügt zudem grundsätzlich über einen weiten Gestaltungsspielraum für zukünftige Besteuerungsregeln.

Entscheidend wäre deshalb die konkrete Ausgestaltung einer Übergangsregelung.

Steuervollzug: zwei scheinbar widersprüchliche Befunde

Auch beim Steuervollzug zeichnet der Faktencheck bewusst kein Schwarz-Weiß-Bild.

Der Bundesfinanzhof entschied 2023, dass bei der Besteuerung von Currency Token kein sogenanntes normatives Vollzugsdefizit vorliegt. Dabei hatte das Gericht tatsächliche Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Kryptotransaktionen ausdrücklich berücksichtigt.

Gleichzeitig dokumentierte der Bayerische Oberste Rechnungshof für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2021 erhebliche praktische Probleme. Finanzämter waren weitgehend auf die Angaben der Steuerpflichtigen angewiesen und konnten mangels Kontrollmaterial viele Fälle nicht eigenständig aufgreifen.

Beides kann gleichzeitig zutreffen.

Juristisch liegt nach der BFH-Rechtsprechung kein strukturelles verfassungsrechtliches Vollzugsdefizit vor. Verwaltungstechnisch bestanden dennoch erhebliche Erhebungsprobleme.

Mit den Ende 2025 beschlossenen neuen Meldepflichten für Kryptowerte wird sich diese Situation verändern. Wie wirksam diese Instrumente tatsächlich sein werden, lässt sich aber erst anhand zukünftiger Meldedaten beurteilen.

Das stärkste Argument für die Reform bleibt bestehen

Vielleicht der bemerkenswerteste Teil des Berichts befindet sich dort, wo er die Argumente für eine Abschaffung der Haltefrist behandelt.

Denn Rochel versucht ausdrücklich nicht, jede Begründung der Reform zu widerlegen.

Als stärkstes Argument bezeichnet der Bericht die horizontale Steuergerechtigkeit.

Vereinfacht gesagt: Warum soll ein realisierter Gewinn aus einer Aktie unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein, während ein wirtschaftlich gleich hoher Gewinn aus Bitcoin nach Ablauf eines Jahres steuerfrei realisiert werden kann?

Der Faktencheck räumt ausdrücklich ein, dass die bestehende steuerrechtliche Systematik diese Frage zwar erklären, aber nicht abschließend beantworten kann.

Bitcoin ist rechtlich keine Aktie. Eine Aktie verbrieft Rechte gegenüber einem Emittenten. Bitcoin besitzt keinen Emittenten und wird im geltenden Steuerrecht deshalb anders behandelt. Auch Gold, Fremdwährungen und andere Wirtschaftsgüter des Privatvermögens unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen einer Haltefrist.

Damit lässt sich erklären, warum die gegenwärtige steuerrechtliche Einordnung existiert.

Ob sie auch künftig politisch gewollt sein sollte, ist dagegen eine Wertungsfrage.

Faktencheck statt Lagerdenken

Genau diese Trennung macht den Bericht interessant.

Er versucht nicht zu beweisen, dass jede Reform der Kryptobesteuerung falsch oder verfassungswidrig wäre. Ebenso wenig behauptet er, dass die geltende Haltefrist zwingend unverändert bestehen bleiben müsse.

Seine Fragestellung ist enger:

Tragen die öffentlich verwendeten Tatsachenbehauptungen die daraus gezogenen Schlussfolgerungen?

Bei vielen der untersuchten Aussagen kommt Rochel zu dem Ergebnis: in der vorgetragenen Form nicht.

Besonders deutlich werden dabei drei Probleme der bisherigen Debatte:

Erstens werden Bitcoin, Stablecoins und andere Kryptowerte häufig zu einer homogenen Kategorie zusammengefasst, obwohl ihre technischen und rechtlichen Eigenschaften erheblich voneinander abweichen.

Zweitens fehlen für zentrale fiskalische Fragen belastbare amtliche Daten.

Und drittens werden Tatsachenbehauptungen, Prognosen und politische Wertungen in der öffentlichen Diskussion häufig miteinander vermischt.

Transparenz gehört zum Faktencheck dazu

Peter Rochel ist selbst Partei in dieser Debatte. Er ist einer der neun Petenten der Initiative ProHaltefrist und Mitglied des Bitcoin Bundesverbandes.

Dieser mögliche Interessenkonflikt wird im Bericht ausdrücklich offengelegt.

Der Bericht wurde nach eigenen Angaben ohne Auftrag, ohne Vergütung und ohne Drittmittel erstellt und stellt keine Verlautbarung einer Organisation dar. Gleichzeitig sind die untersuchten Aussagen mit öffentlich überprüfbaren Fundstellen versehen.

Auch Korrekturen werden transparent dokumentiert. Die aktuelle Version 1.1 vom 11. August 2026 enthält mehrere Änderungen aufgrund externer Hinweise. Dabei wurden unter anderem Aussagen präzisiert und weitere Quellen ergänzt. Die grundsätzliche Bewertung der vierzehn untersuchten Behauptungen änderte sich dadurch nicht.

Der Bericht steht unter der Lizenz Creative Commons CC BY 4.0 und kann damit unter Namensnennung weiterverwendet werden.

Eine bessere Datengrundlage vor weitreichenden Entscheidungen

Für die Diskussion über die Zukunft der Haltefrist liefert der Faktencheck damit vor allem eines: eine umfangreiche Grundlage, um Argumente anhand ihrer Quellen zu überprüfen.

Gerade bei einer steuerlichen Neuregelung, die Millionen privater Anleger betreffen könnte und zugleich mit erheblichen Einnahmeerwartungen für den Staat verbunden wird, sollte die politische Diskussion auf belastbaren Daten beruhen.

Ob die Haltefrist langfristig das richtige steuerpolitische Instrument ist, bleibt eine politische und steuersystematische Frage.

Doch bevor ein bestehendes System verändert wird, sollten zumindest die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung geklärt sein: Wie hoch sind die realisierten Gewinne tatsächlich? Wer realisiert sie? Welche Einnahmen entstehen über einen vollständigen Marktzyklus? Welche Rolle spielt die Verlustverrechnung? Wie wirken die neuen Meldepflichten? Und wie wird mit bestehenden, bereits steuerfrei gewordenen Beständen umgegangen?

Peter Rochels Faktencheck beantwortet nicht alle diese Fragen.

Er zeigt jedoch sehr deutlich, bei welchen davon bislang belastbare Antworten fehlen.

Der vollständige Faktencheck

Der vollständige Bericht „Die öffentliche Begründung der Reform – vierzehn Behauptungen zur Haltefrist nach § 23 EStG, geprüft an den Primärquellen“ von Peter Rochel ist auf Zenodo veröffentlicht:

https://zenodo.org/records/21884918

Die jeweils aktuelle Version ist dauerhaft über die Concept-DOI erreichbar:

https://doi.org/10.5281/zenodo.21792953

Eine kompakte Aufbereitung einzelner Fragen und Befunde gibt es außerdem bei der Initiative ProHaltefrist:

https://prohaltefrist.de/faktencheck-haltefrist/

Hinweis: Dieser Beitrag wurde von einem Mitglied bzw. Autor des Bitcoin Bundesverband verfasst und gibt dessen persönliche Einschätzung wieder. Er stellt nicht zwingend die offizielle Position des Bitcoin Bundesverband dar.

Jens Leinert

About Jens Leinert

Jens Leinert ist Vorstand des Bitcoin Bundesverbands und engagiert sich dort im Ausschuss für Bitcoin-Zahlungen sowie im Marketingausschuss. Sein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bitcoin als Zahlungsmittel. Beruflich berät er Unternehmen und Coinsnap bei der Einführung und Akzeptanz von Bitcoin-Zahlungen.

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