Bitcoin-Haltefrist kommt in den Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Petition am 12. Oktober
Die Debatte um die steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowerten erreicht eine neue politische Ebene. Am 12. Oktober 2026 befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Sitzung mit der Petition 201716 zum Erhalt der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten.
Die von der Initiative ProHaltefrist getragene Petition wurde von 44.439 Menschen mitgezeichnet. Das notwendige Quorum von 30.000 Unterstützern war bereits kurz nach Beginn der öffentlichen Mitzeichnungsphase erreicht worden. PM Haltefrist Petitionsanhörun…
Die Anhörung fällt in eine politisch besonders relevante Phase. Nur zwei Tage später, am 14. Oktober 2026, soll sich nach aktuellem Verfahrensstand das Bundeskabinett mit einer Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte befassen. PM Haltefrist Petitionsanhörun…
BMF plant grundlegende Änderung der Krypto-Besteuerung
Hintergrund der aktuellen Debatte ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“.
Nach dem Entwurf sollen Gewinne aus sogenannten Tauschkryptowerten wie Bitcoin künftig nicht mehr als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt werden, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Für neu erworbene Kryptowerte würde damit die bisherige Regelung entfallen, nach der Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sein können. Für Kryptowerte, die vor dem 1. Januar 2027 angeschafft wurden, sieht der Entwurf derzeit einen Bestandsschutz vor. PM Haltefrist Petitionsanhörun… PM Haltefrist Petitionsanhörun…
Damit steht eine grundlegende Änderung der bisherigen steuerlichen Systematik zur Diskussion.
Petition fordert Erhalt der einjährigen Haltefrist
Die Initiative ProHaltefrist setzt sich dafür ein, die bestehende einjährige Haltefrist für private Anleger beizubehalten.
Aus Sicht der Initiative unterscheidet die derzeitige Regelung zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Vermögensaufbau. Wer Bitcoin langfristig hält, handelt wirtschaftlich anders als jemand, der kurzfristig auf Kursbewegungen spekuliert.
Nicole Nowak, Initiatorin der Petition, formuliert diesen Punkt so:
„Die heutige Haltefrist unterscheidet bewusst zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Vermögensaufbau. Wer Bitcoin über Jahre hält, handelt wirtschaftlich anders als jemand, der kurzfristig auf Kursbewegungen spekuliert.“
Für die Unterstützer der Petition geht es dabei nicht ausschließlich um die Höhe einer möglichen Steuerbelastung. In der Debatte spielen auch Fragen der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes, der privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge sowie der Standortattraktivität Deutschlands eine Rolle. PM Haltefrist Petitionsanhörun…
Frühere Aussagen aus der Union gewinnen an Bedeutung
Zusätzliche politische Relevanz erhält die Debatte durch frühere Aussagen von Abgeordneten der CDU und CSU.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, hatte im Mai 2026 erklärt:
„Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“
Weiter hieß es:
„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.“
Auch weitere Abgeordnete aus CDU und CSU hatten sich kritisch gegenüber einer isolierten Abschaffung der Haltefrist für Kryptowerte geäußert. Dabei wurde unter anderem auf die bisherige steuerliche Systematik im Verhältnis zu Gold und Fremdwährungen verwiesen. PM Haltefrist Petitionsanhörun…
Mit Blick auf den aktuellen Referentenentwurf wird daher auch zu beobachten sein, welche Position die Union im weiteren Gesetzgebungsverfahren einnimmt.
Öffentliche Anhörung am 12. Oktober
Am 12. Oktober 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr findet die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin statt.
Die Beratung zur Krypto-Haltefrist beginnt um 12 Uhr.
Die Petenten erhalten dort die Gelegenheit, ihre Argumente vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen und Fragen zu beantworten. Auch Vertreter der Bundesregierung stehen den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung. PM Haltefrist Petitionsanhörun…
Der Deutsche Bundestag überträgt die Sitzung live im Internet und stellt anschließend eine Aufzeichnung bereit.
Debatte gewinnt weiter an Bedeutung
Die Anhörung dürfte insbesondere deshalb Aufmerksamkeit erhalten, weil sie unmittelbar vor der geplanten Befassung des Bundeskabinetts mit dem Referentenentwurf stattfindet.
Mit mehr als 44.000 Unterstützern hat die Petition gezeigt, dass die steuerliche Behandlung von Bitcoin für viele Bürgerinnen und Bürger ein relevantes Thema ist.
Die kommenden Tage könnten daher entscheidend dafür werden, welche Rolle die bestehende Haltefrist im weiteren Gesetzgebungsverfahren spielen wird.
Der Bitcoin Bundesverband wird die weiteren politischen Beratungen rund um die geplante Reform der Krypto-Besteuerung weiterhin aufmerksam begleiten.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Petition und zur Initiative finden sich auf ProHaltefrist.de.
Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet am 12. Oktober 2026 ab 12 Uhr statt.


