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Bitcoin Bundesverband gegen DAC8
Bitcoin Bundesverband gegen DAC8

Bitcoin Bundesverband stellt sich gegen DAC8 – Gemeinsam für finanzielle Privatsphäre

4 November, 2026 Verfasst von Jens Leinert BTCBV Intern

Der Bitcoin Bundesverband lehnt die europäische DAC8-Richtlinie in ihrer derzeitigen Form ab und unterstützt die Initiativen, die sich in Frankreich, Österreich und Slowenien gegen die anlasslose Erfassung sensibler Finanzdaten einsetzen. Um auch in Deutschland aktiv zu werden, ruft der Verband zur Gründung einer DAC8-Arbeitsgruppe auf. Mitglieder, Juristen, Unternehmen und interessierte Unterstützer sind eingeladen, sich zu beteiligen.

DAC8: Wenn aus Steuertransparenz finanzielle Überwachung wird

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Europäischen Union die neuen Regelungen der DAC8-Richtlinie. Sie verpflichten meldepflichtige Kryptowerte-Dienstleister, umfangreiche Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen zu erfassen und an die Steuerbehörden zu übermitteln.

Dazu gehören unter anderem Namen, Anschriften, Steueridentifikationsnummern sowie zusammengefasste Informationen über Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und bestimmte Übertragungen von Kryptowerten. Auch Übertragungen auf selbstverwaltete Wallets können von den Meldepflichten erfasst werden.

In Deutschland wurde DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) umgesetzt. Die ersten Meldungen über Transaktionen des Jahres 2026 müssen grundsätzlich bis zum 31. Juli 2027 erfolgen. Anschließend werden die Daten zwischen den zuständigen Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht.

DAC8 führt keine neue Bitcoin-Steuer ein. Ziel der Richtlinie ist es, Steuerhinterziehung durch einen automatisierten Informationsaustausch zu bekämpfen.

Doch die entscheidende Frage lautet: Wie weit darf der Staat bei der Erfassung privater Finanzdaten gehen?

Unsere Position: Datenschutz und finanzielle Privatsphäre sind Grundrechte

Der Bitcoin Bundesverband erkennt an, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden muss und die Finanzbehörden legitime Informationsinteressen haben.

Allerdings müssen staatliche Eingriffe in die Privatsphäre geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.

Aus unserer Sicht überschreitet DAC8 in seiner derzeitigen Ausgestaltung diese Grenze.

Die anlasslose Erfassung umfangreicher personenbezogener Finanzdaten betrifft auch Menschen, die sämtliche steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Besonders kritisch sehen wir die Meldung von Übertragungen auf selbstverwaltete Wallets.

Wer Bitcoin von einer Handelsplattform auf seine eigene Wallet überträgt, begeht damit keine steuerpflichtige Veräußerung. Die Selbstverwahrung von Bitcoin ist ein grundlegendes Element finanzieller Eigenverantwortung und darf nicht pauschal als verdächtige Aktivität behandelt werden.

Hinzu kommt ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Die Verknüpfung persönlicher Identitäten und Wohnanschriften mit Informationen über Bitcoin-Transaktionen schafft sensible Datenbestände. Gelangen solche Informationen durch Datenlecks oder unberechtigte Zugriffe in falsche Hände, können sie für Betrug, Erpressung oder gezielte Überfälle missbraucht werden.

Finanzielle Privatsphäre ist kein Privileg für Menschen, die etwas zu verbergen haben. Sie ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss.

Der Bitcoin Bundesverband lehnt deshalb DAC8 in seiner vorliegenden Form ab und fordert eine grundrechtskonforme, datensparsame und verhältnismäßige Neugestaltung der Meldepflichten.

Europaweiter Widerstand gegen DAC8 nimmt Fahrt auf

Der Bitcoin Bundesverband steht mit seiner Position nicht allein. In mehreren europäischen Ländern haben sich bereits Initiativen gebildet, die sich gegen die weitreichende Datenerfassung durch DAC8 wenden.

Frankreich: Bull Bitcoin geht gerichtlich gegen DAC8 vor

Den Anfang machte das Unternehmen Bull Bitcoin, das im Februar 2026 vor dem französischen Conseil d’État rechtliche Schritte gegen die nationale Umsetzung der DAC8-Richtlinie eingeleitet hat.

Ziel des laufenden Verfahrens ist unter anderem eine Überprüfung der europäischen Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof.

Mit der Initiative dac8.com ruft Bull Bitcoin dazu auf, den Widerstand gegen DAC8 europaweit auszuweiten.

Österreich: Bitcoin Austria startet dac8.org

In Österreich hat Bitcoin Austria, unterstützt vom Bitcoin-Unternehmen Coinfinity, die Initiative dac8.org ins Leben gerufen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel von der Kanzlei CERHA HEMPEL hat im Oktober 2026 als betroffener Kunde eines Kryptowerte-Dienstleisters Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht.

Damit soll die Rechtmäßigkeit der Datenerfassung überprüft und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung bis hin zum Europäischen Gerichtshof erreicht werden.

Die Initiative wird auch durch öffentliche Aufklärung und Spenden unterstützt.

Slowenien: Bitcoin Slovenia schließt sich an

Auch der slowenische Bitcoin-Verband Bitcoin Slovenia hat sich Anfang November 2026 öffentlich gegen DAC8 ausgesprochen.

Der Verband unterstützt die Zielsetzung der französischen und österreichischen Initiativen und ruft seine Community dazu auf, sich an der Diskussion über weitere Maßnahmen zu beteiligen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung geprüft.

Weitere Informationen: Bitcoin Slovenia auf X

Der Bitcoin Bundesverband unterstützt die europäischen Initiativen

Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement von Bull Bitcoin, Bitcoin Austria, Coinfinity und Bitcoin Slovenia.

Ihr Einsatz zeigt, dass die Verteidigung finanzieller Privatsphäre kein rein nationales Anliegen ist.

Wir solidarisieren uns mit diesen Initiativen und möchten dazu beitragen, dass sich auch in Deutschland eine starke Stimme gegen unverhältnismäßige Überwachung von Bitcoin-Nutzern formiert.

Dabei wollen wir den Austausch mit den europäischen Initiativen suchen, Erfahrungen teilen und mögliche gemeinsame Aktivitäten koordinieren.

Wir gründen eine DAC8-Arbeitsgruppe in Deutschland

Aus Überzeugung allein entsteht noch keine Veränderung. Deshalb möchte der Bitcoin Bundesverband eine eigene DAC8-Arbeitsgruppe ins Leben rufen.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, interessierte Mitglieder, Juristen, Unternehmer und engagierte Privatpersonen zusammenzubringen, um zunächst Ideen und Handlungsmöglichkeiten zu sammeln und daraus eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Dabei möchten wir unter anderem folgende Ansätze prüfen:

  • Rechtliche Schritte in Deutschland: Welche Möglichkeiten bestehen, DAC8 beziehungsweise die deutsche Umsetzung gerichtlich überprüfen zu lassen? Benötigen wir dafür einen konkret betroffenen Kläger, wie im österreichischen Modell? Können auch Unternehmen oder der Bitcoin Bundesverband als Interessenvertretung rechtlich vorgehen?
  • Juristische Unterstützung: Welche Rechtsanwälte und Kanzleien mit Erfahrung im Datenschutz-, Verfassungs- und Europarecht würden sich fachlich einbringen oder ein mögliches Verfahren pro bono unterstützen?
  • Petition und politische Initiative: Können wir nach dem Vorbild unserer Initiative ProHaltefrist eine öffentliche Petition auf den Weg bringen, um die politische Aufmerksamkeit auf die Problematik zu lenken und eine parlamentarische Befassung zu erreichen?
  • Öffentlichkeitsarbeit und europäische Zusammenarbeit: Wie können wir über die Auswirkungen von DAC8 informieren, politische Entscheidungsträger sensibilisieren und unsere Aktivitäten mit den Initiativen in anderen europäischen Ländern abstimmen?

Auch weitere Ideen und Vorschläge sind ausdrücklich willkommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, ob der Bitcoin Bundesverband eine eigene Klage unterstützt, eine Petition initiiert oder andere Maßnahmen ergreift. Genau diese Fragen möchten wir gemeinsam in der Arbeitsgruppe untersuchen.

Unser Ziel ist es, auf einer fundierten rechtlichen und fachlichen Grundlage eine Strategie zu entwickeln, die realistische Erfolgsaussichten bietet.

Jetzt mitmachen: Gemeinsam für finanzielle Privatsphäre

Der Bitcoin Bundesverband lädt alle Mitglieder und Interessierten herzlich ein, sich an der DAC8-Arbeitsgruppe zu beteiligen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um juristische Expertise. Wir freuen uns ebenso über Menschen, die organisatorisch unterstützen, politische Kontakte einbringen, Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder neue Ideen entwickeln möchten.

Besonders freuen wir uns über Rechtsanwälte und Kanzleien, die bereit sind, ihre Expertise einzubringen und mögliche rechtliche Schritte zu begleiten.

Auch Unternehmen, andere Verbände und engagierte Einzelpersonen sind ausdrücklich willkommen. Eine Mitgliedschaft im Bitcoin Bundesverband ist für die Mitarbeit an dieser Initiative nicht erforderlich.

Du möchtest dich beteiligen?

Dann melde dich beim Bitcoin Bundesverband unter:

vorstand@bitcoin-bundesverband.de

Betreff: DAC8-Arbeitsgruppe

Schreib uns gerne kurz, in welchem Bereich du dich einbringen möchtest oder welche Ideen du hast.

Wir werden die Interessierten zusammenbringen und gemeinsam die nächsten Schritte abstimmen.

Für Bitcoin. Für Datenschutz. Für finanzielle Freiheit.

Bitcoin steht für Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Möglichkeit, Werte unabhängig von zentralen Institutionen zu verwahren und zu übertragen.

Diese Eigenschaften dürfen nicht durch unverhältnismäßige staatliche Überwachung ausgehöhlt werden.

Der Bitcoin Bundesverband setzt sich deshalb für einen Rechtsrahmen ein, der berechtigte steuerliche Interessen mit den Grundrechten der Bürger in Einklang bringt.

Wir unterstützen den europäischen Widerstand gegen DAC8. Jetzt wollen wir gemeinsam herausfinden, welchen Beitrag wir in Deutschland leisten können.

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Jens Leinert

Über Jens Leinert

Jens Leinert ist Vorstand des Bitcoin Bundesverbands und engagiert sich dort im Ausschuss für Bitcoin-Zahlungen sowie im Marketingausschuss. Sein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bitcoin als Zahlungsmittel. Beruflich berät er Unternehmen und Coinsnap bei der Einführung und Akzeptanz von Bitcoin-Zahlungen.

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