• Home
  • Verband
    • Mission
    • Vorstand
    • Mitglieder
      • Mitgliederkarte
  • Unternehmen
    • Angebote
  • Ausschüsse
    • Bildungsausschuss
      • Bildung Verzeichnis
      • Kontakt Bildung Verzeichnis
      • Bitcoin Akademie für Politiker
    • ESG-Ausschuss
    • Marketingarbeitsgruppe
    • Bitcoin Business Dinner
  • News
  • Events
  • Spende
  • Deutsch
    • English (Englisch)
Bitcoin BundesverbandBitcoin Bundesverband
Bitcoin BundesverbandBitcoin Bundesverband
  • Home
  • Verband
    • Mission
    • Vorstand
    • Mitglieder
      • Mitgliederkarte
  • Unternehmen
    • Angebote
  • Ausschüsse
    • Bildungsausschuss
      • Bildung Verzeichnis
      • Kontakt Bildung Verzeichnis
      • Bitcoin Akademie für Politiker
    • ESG-Ausschuss
    • Marketingarbeitsgruppe
    • Bitcoin Business Dinner
  • News
  • Events
  • Spende
  • Deutsch
    • English (Englisch)
Bitcoin unter Generalverdacht Wie Lars Klingbeil die geplante Bitcoin-Steuer mit Steuerkriminalität verknüpft
Bitcoin unter Generalverdacht Wie Lars Klingbeil die geplante Bitcoin-Steuer mit Steuerkriminalität verknüpft

Bitcoin unter Generalverdacht – Wie Lars Klingbeil die geplante Bitcoin-Steuer mit Steuerkriminalität verknüpft

30 April, 2026 Posted by Jens Leinert Meldungen

Wie Lars Klingbeil die geplante Bitcoin-Steuer mit Steuerkriminalität verknüpft

Bitcoin-Steuer: Der Taschenspielertrick hinter der Debatte

Mit der Vorstellung der Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027 hat Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil das Thema Bitcoin- und Krypto-Besteuerung auf eine neue Stufe gehoben. Erstmals wird die „veränderte Besteuerung von Kryptowährungen“ ausdrücklich im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung der Bundesregierung genannt. Im SPIEGEL-Bericht zu den Eckwerten heißt es, dass für zusätzliche Einnahmen unter anderem eine veränderte Besteuerung von Kryptowährungen geplant sei. Gleichzeitig verweist das Finanzministerium dort darauf, einzelnen Maßnahmen derzeit noch kein konkretes Preisschild zu geben und auf laufende Verhandlungen in der Koalition.

Das ist politisch brisant. Denn der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht insgesamt unter dem Versprechen, Steuern, Abgaben und Energiepreise zu senken. Wenn nun ausgerechnet bei Bitcoin und Kryptowährungen eine neue fiskalische Belastung vorbereitet wird, liegt der politische Kniff auf der Hand: Die Maßnahme soll nicht als klassische Steuererhöhung erscheinen, sondern als Akt der Steuergerechtigkeit, der Bekämpfung von Steuerkriminalität und des Schließens angeblich „entgangener“ Einnahmen. Genau darin liegt der Taschenspielertrick.

Finanzminister Lars Klingbeil sagt:

“..dass die staatlichen Einnahmen gestärkt werden, indem wir weniger entgehen lassen. Wir sagen Steuerbetrügern den Kampf an, wir wollen die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität voranschreiten, wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern, mir geht es um den Schutz aller, die sich an die Regeln halten.”

Besonders problematisch ist dabei der Tonfall, in den das Thema gerückt wird. Nach dem von dir wiedergegebenen Wortlaut sagte Klingbeil in der Bundespressekonferenz am 29. April sinngemäß, man wolle staatliche Einnahmen stärken, Steuerbetrügern den Kampf ansagen, Finanz- und Steuerkriminalität bekämpfen und Kryptowährungen anders besteuern, um diejenigen zu schützen, die sich an die Regeln halten. Außerdem habe die Koalition vereinbart, im Bereich Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität/Krypto-Besteuerung auf zwei Milliarden Euro zu kommen. Schon diese Klammer ist politisch aufschlussreich: Krypto-Besteuerung wird nicht als normale steuerpolitische Einzelfrage behandelt, sondern kommunikativ in unmittelbare Nähe zu Betrug, Kriminalität und Regelbruch gerückt.

“Wir haben verabredet, dass wir im Bereich Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität/Krypto-Besteuerung auf zwei Milliarden [Euro] kommen werden.”

Krypto-Steuer als Ersatzbegriff für Steuererhöhung

Genau hier wird sichtbar, wie die politische Rahmung funktioniert. Wenn eine neue Belastung offen als Steuererhöhung bezeichnet würde, stünde sie im Spannungsverhältnis zu den Entlastungsversprechen der Koalition. Wird dieselbe Maßnahme dagegen als gerechte Eintreibung bislang „entgangener“ Einnahmen verkauft, entsteht der Eindruck, der Staat hole sich lediglich zurück, was ihm ohnehin zustehe.

Das ist jedoch keine neutrale Beschreibung, sondern bereits eine politische Wertung. Denn nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerliche Behandlung von Bitcoin in Deutschland keineswegs ein rechtsfreier Raum. Das Bundesfinanzministerium hat seine Grundlinie zuletzt im überarbeiteten BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erneut bestätigt: Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowerten werden grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte behandelt; innerhalb der Haltefrist sind sie steuerpflichtig, nach Ablauf der Frist können sie steuerfrei sein. Das ist geltendes Recht — kein Schlupfloch, kein Regelbruch und schon gar kein Beleg für Steuerkriminalität.

Wer diese geltende Rechtslage nun politisch so darstellt, als handle es sich um „entgehende“ Einnahmen aus einem Bereich, der in einem Atemzug mit Finanz- und Steuerkriminalität genannt wird, verschiebt die Debatte bewusst. Nicht der Staat verzichtet großzügig auf eigentlich fällige Einnahmen, sondern die Bundesregierung denkt darüber nach, den geltenden Rechtsrahmen zu verändern und einen Systemwechsel vorzunehmen.

Die Zwei-Milliarden-Zahl ist kein Beleg für den großen Geldregen

Hinzu kommt ein zweiter wichtiger Punkt: Selbst in der politischen Kommunikation der Bundesregierung tauchen nun zwei Milliarden Euro als Zielmarke auf — und zwar für den Gesamtbereich aus Finanz- und Steuerkriminalität plus Krypto-Besteuerung. Gerade das ist bemerkenswert. Denn damit wird indirekt deutlich, wie fragwürdig die zuvor kursierenden Phantasiezahlen von 11,4 Milliarden Euro möglicher Steuermehreinnahmen aus der Kryptobesteuerung waren. Wenn das Bundesfinanzministerium selbst einen kombinierten Gesamtbetrag für einen viel größeren Maßnahmenblock nennt, spricht das eher gegen die Vorstellung, dass aus Bitcoin und Kryptowährungen allein ein haushaltspolitischer Befreiungsschlag zu erwarten wäre.

Schon der SPIEGEL-Bericht zeigt zudem, dass das Finanzministerium einzelnen Maßnahmen aktuell bewusst noch kein Preisschild geben will. Das spricht dafür, dass die fiskalische Substanz vieler Vorhaben intern selbst noch unsicher ist. Umso problematischer wäre es, einen politisch und technologisch sensiblen Bereich wie Bitcoin mit großer Geste umzubauen, obwohl die tatsächlichen Einnahmewirkungen offen oder womöglich überschaubar sind.

Österreich zeigt, wie schnell große Erwartungen klein werden

Der Blick nach Österreich ist in diesem Zusammenhang lehrreich. Dort gilt seit 1. März 2022 für Kryptowährungen grundsätzlich ein Regime der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Das österreichische Finanzministerium beschreibt diese Einbeziehung in die Kapitalvermögensbesteuerung ausdrücklich als geltende Rechtslage.

Aus öffentlich leicht überprüfbaren Primärquellen lässt sich zwar nicht ohne Weiteres jede in sozialen Medien kursierende Einnahmenzahl bestätigen. Was sich aber sehr wohl sagen lässt: Österreich wird von Befürwortern einer Reform oft als Modell für eine „moderne“ Gleichbehandlung von Krypto und klassischen Finanzanlagen genannt. Gleichzeitig wird in der Praxis immer wieder auf zusätzliche Komplexität, operative Lasten und Ausweichreaktionen hingewiesen. Schon die österreichische Systematik zeigt, wie tiefgreifend ein solcher Umbau wäre — inklusive KESt-Logik, neuer Abzugsmechanismen und zusätzlicher Melde- und Vollzugsfragen.

Für Deutschland heißt das: Selbst wenn man den optimistischen fiskalischen Erwartungen glaubt, ist völlig offen, ob der Ertrag am Ende in einem vernünftigen Verhältnis zu den Schäden steht, die eine solche Reform anrichten würde.

Warum Bitcoin besonders betroffen wäre

Politisch wird häufig pauschal von „Kryptowährungen“ gesprochen. In der Realität träfe ein Systemwechsel aber nicht alle Segmente gleichermaßen.

Kurzfristiges Trading in Altcoins, Memecoins oder hochspekulativen Token findet oft ohnehin innerhalb kurzer Zeiträume statt. Wer mit solchen Assets regelmäßig handelt, ist schon heute typischerweise im steuerpflichtigen Bereich, weil die relevanten Haltefristen gar nicht erreicht werden. Gerade dort, wo Krypto vor allem als kurzfristiges Zock- oder Tradingobjekt genutzt wird, ist die praktische Veränderung durch eine Abschaffung der Haltefrist deshalb häufig geringer.

Anders bei Bitcoin. Bitcoin wird von vielen Nutzern gerade nicht als kurzfristiges Tradingvehikel verstanden, sondern als langfristiges Wertaufbewahrungsmittel, als Sparinstrument und als Baustein privater Finanzvorsorge. Genau dieses langfristige Halten wird durch die bestehende Rechtslage begünstigt. Wenn die Haltefrist fällt und Bitcoin künftig dauerhaft wie ein klassisches Kapitaleinkommen besteuert würde, träfe das vor allem diejenigen, die über Jahre sparen, das Risiko der Volatilität tragen und gerade nicht kurzfristig spekulieren.

Mit anderen Worten: Die Reform würde ausgerechnet die Gruppe besonders hart treffen, die am ehesten für langfristige Vermögensbildung, Eigenverantwortung und finanzielle Vorsorge steht.

Bitcoin ist kein klassischer Kapitaltitel

Hinzu kommt ein sachlicher Einwand, der in der politischen Debatte regelmäßig verwischt wird: Bitcoin ist ökonomisch nicht einfach dasselbe wie eine Aktie, ein Sparbuch oder eine dividendenzahlende Beteiligung. Es gibt keinen Emittenten, keinen laufenden Cashflow und keinen festen Schuldner. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seinem Schreiben selbst verschiedene Arten von Kryptowerten und beschreibt Payment Token wie Bitcoin als Kryptowerte, die als Tauschmittel eingesetzt, aber auch zu Spekulationszwecken gehalten werden. Schon daraus folgt: Eine Einordnung „wie Zinsen und Dividenden“ ist keine neutrale Selbstverständlichkeit, sondern eine bewusste politische Neuordnung.

Gerade deshalb wäre eine Umstellung auf Kapitalertragsteuer keine bloße technische Anpassung, sondern eine Weichenstellung mit erheblicher Signalwirkung: Bitcoin würde steuerlich aus der Logik privater Veräußerungsgeschäfte herausgelöst und in ein anderes Regime gezwungen — obwohl seine ökonomische Natur dazu nur begrenzt passt.

Eine schlechte Politik für wenig Ertrag

Das eigentlich Erschreckende an der aktuellen Debatte ist deshalb nicht nur die fiskalische Idee selbst, sondern die Bereitschaft, für möglicherweise begrenzte Zusatzeinnahmen einen politischen und technologischen Schaden in Kauf zu nehmen.

Wenn selbst die Bundesregierung in ihrer Kommunikation Krypto-Besteuerung nur als Teil eines größeren Pakets aus Kriminalitätsbekämpfung und Steuerdurchsetzung aufruft und dafür zusammen zwei Milliarden Euro ansetzt, dann ist offenkundig, dass hier kein verlässlicher Goldesel für den Bundeshaushalt wartet. Gleichzeitig wäre der politische Preis hoch: Deutschland würde langfristiges Bitcoin-Sparen unattraktiver machen, private Vorsorge schwächen, ein wichtiges Innovationssignal gegen offene monetäre Technologien senden und einen ganzen Nutzerkreis unter Generalverdacht stellen.

Für eine Regierung, die zugleich von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftstechnologien spricht, wäre das ein fatales Signal.

Fazit

Die aktuelle Debatte um die Bitcoin-Steuer ist mehr als eine technische Steuerfrage. Sie zeigt, wie eine Bundesregierung versucht, eine mögliche neue Belastung nicht als Steuererhöhung, sondern als Frage von Gerechtigkeit, Kriminalitätsbekämpfung und entgangenen Einnahmen zu framen.

Genau darin liegt der politische Taschenspielertrick.

Bitcoin ist in Deutschland heute nicht steuerfrei, weil der Staat hier wegsieht, sondern weil der geltende Rechtsrahmen nach einer bestimmten Haltedauer genau das vorsieht. Wer diesen Rechtsrahmen ändern will, sollte offen sagen, dass er eine neue steuerpolitische Entscheidung trifft — und nicht so tun, als würde er bloß gegen Steuerbetrüger vorgehen.

Besonders betroffen wären ausgerechnet die langfristig orientierten Bitcoin-Sparer, nicht die kurzfristigen Zocker. Und genau deshalb geht es in dieser Debatte um mehr als um ein paar zusätzliche Millionen oder Milliarden für den Haushalt. Es geht um die Frage, ob Deutschland Bitcoin als Zukunftstechnologie, Sparinstrument und Ausdruck finanzieller Eigenverantwortung begreift — oder ob es bereit ist, all das für einen fiskalisch womöglich überschaubaren Ertrag zu beschädigen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde von einem Mitglied bzw. Autor des Bitcoin Bundesverband verfasst und gibt dessen persönliche Einschätzung wieder. Er stellt nicht zwingend die offizielle Position des Bitcoin Bundesverband dar.

Jens Leinert

About Jens Leinert

Jens Leinert ist Vorstand des Bitcoin Bundesverbands und engagiert sich dort im Ausschuss für Bitcoin-Zahlungen sowie im Marketingausschuss. Sein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bitcoin als Zahlungsmittel. Beruflich berät er Unternehmen und Coinsnap bei der Einführung und Akzeptanz von Bitcoin-Zahlungen.

Share
0

You also might be interested in

Halbjahresrückblick des Bitcoin Bundesverbands
Halbjahresrückblick des Bitcoin Bundesverbands

Halbjahresrückblick des Bitcoin Bundesverbands

März 10, 2025

Liebe Mitglieder und Bitcoin Interessierte, seit unserer Gründung des Bitcoin[...]

marketing arbeitsgruppe Bitcoin Bundesverband
marketing arbeitsgruppe Bitcoin Bundesverband

Marketingarbeitsgruppe

Aug. 13, 2025

Marketingarbeitsgruppe des BTCBV Vision und Ziele Die Marketing-Arbeitsgruppe stärkt die[...]

SPD fordert Abschaffung der Steuerfreiheit auf Bitcoin
SPD fordert Abschaffung der Steuerfreiheit auf Bitcoin

SPD fordert Abschaffung der Steuerfreiheit auf Bitcoin

Okt. 31, 2025

SPD-„Seeheimer Kreis“ fordert Abschaffung der Steuerfreiheit auf Bitcoin SPD-„Seeheimer Kreis“[...]

Jetzt Mitglied im Bitcoin Bundesverband werden Mitglied werden

Kontakt

Impressum

Datenschutzerklärung

Newsletter Anmeldung

Satzung

Ordnung

FAQ

Mitglied werden

BTCBV Logo

X (Twitter)

Telegram

Nostr

Linkedin

YouTube

Bitcoin Spende

EUR
×
Checkmark

Ihre Zahlung war erfolgreich.

© 2026 · Bitcoin Bundesverband

Prev Next