Offene Bitcoin Zahlungen erhalten – Warum Deutschland jetzt die richtigen Weichen stellen muss
Der Bitcoin Bundesverband setzt sich für ein offenes Bitcoin-Zahlungssystem ein
Bitcoin wurde ursprünglich als Peer-to-Peer Electronic Cash System entwickelt. Jeder sollte mit seiner Wallet direkt an jeden anderen Teilnehmer zahlen können – ohne geschlossene Netzwerke und ohne zentrale Intermediäre.
Gerade diese Offenheit macht Bitcoin zu einer einzigartigen Innovation.
Doch aktuell beobachten wir eine Entwicklung, die dieses Grundprinzip verändern könnte.
Immer mehr Bitcoin-Zahlungsanbieter entwickeln sich zu geschlossenen, account-basierten Zahlungssystemen. Gleichzeitig nehmen regulatorische Unsicherheiten rund um Self-Custody und das Lightning-Netzwerk zu.
Der Bitcoin Bundesverband sieht diese Entwicklung mit Sorge und setzt sich dafür ein, dass Europa und insbesondere Deutschland ein innovationsfreundlicher Standort für offene Bitcoin-Zahlungen bleibt.
Die Entwicklung in den USA
Ein Blick in die USA zeigt bereits heute, wohin sich der Markt entwickeln kann.
Viele bekannte Bitcoin-Zahlungsanbieter arbeiten dort bereits nach einem geschlossenen Account-Modell.
Dazu gehören unter anderem:
- BitPay
- Coinbase Commerce
- Crypto.com Pay
- Binance Pay
Der Ablauf ähnelt dem klassischen Kreditkartensystem.
Der Händler besitzt ein Konto beim jeweiligen Zahlungsanbieter.
Der Zahler benötigt ebenfalls ein Konto bei genau diesem Anbieter und muss sich zuvor vollständig identifizieren (KYC).
Erst danach kann bezahlt werden.
Technisch wird Bitcoin verwendet.
Praktisch findet die Zahlung jedoch innerhalb eines geschlossenen Netzwerks statt.
Für den Nutzer bedeutet das:
Wer bei einem Händler bezahlen möchte, muss häufig genau den Zahlungsanbieter verwenden, den auch der Händler nutzt.
Das widerspricht der ursprünglichen Idee eines offenen Bitcoin-Netzwerks, in dem jede Wallet mit jedem Händler interoperabel sein sollte.
Zeichnet sich diese Entwicklung auch in Europa ab?
Auch in Europa sind erste Anzeichen einer ähnlichen Entwicklung zu beobachten.
Ein Beispiel ist der dänische Zahlungsanbieter Coinify.
Coinify informiert auf seiner Webseite darüber, dass im Rahmen der Travel Rule personenbezogene Daten des Zahlers erhoben werden.
Dazu gehören unter anderem:
- vollständiger Name
- E-Mail-Adresse
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Wallet-Typ
- Wallet-Adresse beziehungsweise verwendete Börse.
Diese Daten werden entweder vom Händler an Coinify übermittelt oder direkt während des Bezahlvorgangs vom Zahler abgefragt.
Coinify legt hierfür einen eigenen Customer-Datensatz an und kann wiederkehrende Zahler anhand einer Customer-ID wiedererkennen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Ist dies lediglich eine besonders konservative Umsetzung regulatorischer Anforderungen oder entwickelt sich auch in Europa schrittweise ein account-basiertes Zahlungsmodell?
Von außen lässt sich diese Frage derzeit nicht abschließend beantworten.
Fest steht jedoch:
Für den Zahler bedeutet dieser Ansatz, dass persönliche Daten zusätzlich an einen Zahlungsdienstleister übermittelt werden – obwohl der Händler diese Informationen möglicherweise gar nicht benötigt.
Warum diese Entwicklung kritisch zu betrachten ist
Der Bitcoin Bundesverband unterstützt wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Regulierung darf jedoch nicht dazu führen, dass Bitcoin seine wesentlichen Eigenschaften verliert.
Bei einer Zahlung im stationären Handel erwartet niemand, dass ein Gast beim Kauf eines Cappuccinos zunächst
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- seine E-Mail-Adresse
- und sein Geburtsdatum
an einen Zahlungsdienstleister übermitteln muss.
Ein solcher Ablauf wäre weder alltagstauglich noch datenschutzfreundlich.
Bitcoin-Zahlungen müssen mindestens so einfach bleiben wie Kartenzahlungen oder kontaktloses Bezahlen.
Self-Custody muss auch beim Bezahlen erhalten bleiben
Der Bitcoin Bundesverband setzt sich ausdrücklich für Self-Custody ein.
Das gilt nicht nur für die Verwahrung von Bitcoin.
Es gilt ebenso für Bitcoin-Zahlungen.
Ein Nutzer, der seine Bitcoin selbst verwahrt und direkt an einen Händler sendet, sollte seine personenbezogenen Daten nicht automatisch an einen weiteren Intermediär übermitteln müssen, wenn dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist.
Ebenso sollten Händler die Möglichkeit behalten, Bitcoin direkt auf ihre eigene Wallet zu empfangen.
Self-Custody muss für beide Seiten des Zahlungsvorgangs erhalten bleiben.
Lightning ist eine Zukunftstechnologie
Neben der Entwicklung hin zu account-basierten Zahlungssystemen beobachten wir eine zweite Entwicklung.
Mehrere europäische Bitcoin-Unternehmen berichten, dass sie das Lightning-Netzwerk technisch bereits integriert haben, die Funktion jedoch aufgrund regulatorischer Unsicherheiten bislang nicht aktiv anbieten.
Eine offizielle Position der zuständigen Aufsichtsbehörden hierzu liegt öffentlich nicht vor.
Die Rückmeldungen aus der Branche zeigen jedoch, dass regulatorische Unsicherheit Innovation bereits heute beeinflusst.
Das wäre bedauerlich.
Lightning gehört zu den spannendsten Innovationen im Bitcoin-Ökosystem.
Es ermöglicht:
- Zahlungen innerhalb weniger Sekunden,
- nahezu keine Transaktionskosten,
- Micropayments,
- Machine-to-Machine-Zahlungen,
- AI-Agent-Payments,
- neue Geschäftsmodelle für die digitale Wirtschaft.
Deutschland und Europa sollten diese Entwicklung aktiv fördern und nicht unbeabsichtigt ausbremsen.
Deutschland darf keinen Wettbewerbsnachteil schaffen
MiCA verfolgt das Ziel eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes.
Sollten jedoch einzelne nationale Aufsichtsbehörden regulatorische Anforderungen deutlich restriktiver auslegen als andere Mitgliedstaaten, könnte dies unbeabsichtigte Wettbewerbsnachteile zur Folge haben.
Innovative Unternehmen würden neue Produkte zunächst in anderen europäischen Ländern entwickeln und anbieten.
Deutschland sollte stattdessen ein attraktiver Standort für Bitcoin- und Lightning-Innovationen sein.
Technologieoffen – Rechtssicher – Und wettbewerbsfähig.
Unsere Forderungen
Der Bitcoin Bundesverband setzt sich deshalb dafür ein, dass:
- Bitcoin auch künftig ein offenes Peer-to-Peer-Zahlungssystem bleibt.
- Self-Custody sowohl für Zahler als auch für Händler uneingeschränkt möglich bleibt.
- personenbezogene Daten nur dort erhoben werden, wo dies gesetzlich erforderlich und verhältnismäßig ist.
- regulatorische Vorgaben europaweit möglichst einheitlich ausgelegt werden.
- nationale Sonderwege vermieden werden, die den Innovationsstandort Deutschland benachteiligen.
- das Lightning-Netzwerk als Zukunftstechnologie aktiv gefördert wird.
- offene und interoperable Bitcoin-Zahlungen gegenüber geschlossenen, account-basierten Systemen nicht benachteiligt werden.
Fazit
Europa steht vor einer wichtigen Entscheidung.
Bitcoin kann sich entweder zu einem weiteren geschlossenen Zahlungsnetzwerk entwickeln – vergleichbar mit den bekannten Kreditkartensystemen – oder seine ursprüngliche Stärke bewahren: ein offenes, interoperables Peer-to-Peer-Zahlungssystem, das auf Selbstbestimmung, Datenschutz und technischer Innovation basiert.
Der Bitcoin Bundesverband wird sich dafür einsetzen, dass Regulierung und Innovation kein Widerspruch sind.
Deutschland hat die Chance, ein führender Standort für Bitcoin- und Lightning-Zahlungen zu werden. Dafür braucht es eine Regulierung, die Geldwäsche wirksam bekämpft, ohne offene Netzwerke, Self-Custody und die Privatsphäre der Nutzer unnötig einzuschränken.
Weiterführende Informationen: Verwandeln sich Bitcoin-Zahlungen in geschlossene Zahlungsnetzwerke?


