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Grüne fordern Abschaffung der Haltefrist
Grüne fordern Abschaffung der Haltefrist

Grüne fordern Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen

8 Mai, 2026 Posted by Jens Leinert Steuer

Grüne fordern Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen

Grüne legen Gesetzesvorschlag zur Krypto Steuer vor

Die Debatte um die steuerliche Behandlung von Bitcoin und Kryptowährungen nimmt weiter Fahrt auf.

Nach den Aussagen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat nun auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen konkreten Gesetzentwurf zur Abschaffung der bisherigen Haltefrist für Kryptowährungen vorgelegt.

Der Vorschlag sieht vor, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig dauerhaft steuerpflichtig bleiben — unabhängig davon, wie lange Bitcoin oder andere Kryptowährungen gehalten wurden.

Damit würde eine der zentralen steuerlichen Grundlagen für langfristiges Bitcoin-Sparen in Deutschland wegfallen.

Was bedeutet die Haltefrist überhaupt?

Aktuell gilt in Deutschland:

Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen privat kauft und länger als ein Jahr hält, kann mögliche Gewinne steuerfrei realisieren.

Innerhalb dieser sogenannten Spekulationsfrist müssen Gewinne versteuert werden.

Dieses Prinzip gilt jedoch nicht nur für Kryptowährungen, sondern grundsätzlich auch für andere private Veräußerungsgeschäfte — beispielsweise bei:

  • Gold
  • Silber
  • Fremdwährungen
  • Kunstgegenständen
  • historischen Sammlerstücken

Die Grünen wollen diese Regelung nun ausschließlich für Kryptowährungen abschaffen.

Wie sollen Kryptowährungen künftig besteuert werden?

Ein wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs:

Die Grünen schlagen keine Besteuerung über die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer vor.

Stattdessen sollen Kryptowährungen weiterhin unter die Regeln der sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) fallen — allerdings ohne Haltefrist.

Das bedeutet konkret:

Heute:

  • Verkauf innerhalb eines Jahres → steuerpflichtig mit persönlichem Einkommensteuersatz
  • Verkauf nach mehr als einem Jahr → steuerfrei

Vorschlag der Grünen:

  • Jeder Verkauf bleibt steuerpflichtig
  • unabhängig von der Haltedauer
  • Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz

Im Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich:

„Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“

Das hätte erhebliche Auswirkungen.

Denn während Aktiengewinne pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert werden, könnten bei Kryptowährungen künftig — abhängig vom Einkommen — deutlich höhere Steuersätze gelten:

  • 30 %
  • 35 %
  • 42 %
  • oder bis zu 45 % Einkommensteuer
    zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Wie begründen die Grünen ihren Vorschlag?

Im Gesetzentwurf sprechen die Grünen von einer „Gerechtigkeitslücke“ im deutschen Steuerrecht.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass:

  • Aktiengewinne dauerhaft steuerpflichtig seien
  • Kryptowährungen zunehmend spekulativ genutzt würden
  • Deutschland innerhalb Europas vergleichsweise attraktive Steuerregelungen habe
  • und durch die Abschaffung der Haltefrist zusätzliche Steuereinnahmen entstehen könnten

Die Fraktion rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 5 Milliarden Euro.

Kritische Einordnung des Vorschlags

Die Diskussion über steuerliche Regeln ist legitim. Gerade deshalb braucht es eine sachliche und faktenbasierte Debatte.

Der aktuelle Vorschlag wirft jedoch erhebliche Fragen auf.

1. Fragwürdige Annahmen zu den erwarteten Steuereinnahmen

Die im Gesetzentwurf genannten Milliardenbeträge beruhen auf Prognosen, deren Belastbarkeit umstritten ist.

Kryptomärkte unterliegen starken Zyklen. Steueraufkommen aus Kursgewinnen lassen sich daher nicht dauerhaft oder linear fortschreiben.

Wer potenzielle Einnahmen aus Boomphasen langfristig in Haushaltsplanungen einpreist, geht erhebliche fiskalische Risiken ein.

2. Gefahr einer steuerlichen Sonderbehandlung

Besonders kritisch wird gesehen, dass die Haltefrist ausschließlich für Kryptowährungen entfallen soll.

Denn bislang behandelt das Steuerrecht Bitcoin und andere Kryptowerte grundsätzlich wie andere „Wirtschaftsgüter“ im Sinne des §23 EStG — vergleichbar mit Gold oder Fremdwährungen.

Eine isolierte Sonderregelung nur für Kryptowährungen könnte daher Fragen hinsichtlich des steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aufwerfen.

Hinzu kommt:
Die Grünen argumentieren zwar mit einer Gleichbehandlung zu Aktien — tatsächlich würde Krypto aber steuerlich schlechter gestellt werden als Aktien.

Denn:

  • Aktien → pauschale 25 % Abgeltungsteuer
  • Kryptowährungen → progressiver Einkommensteuersatz bis 45 %

3. Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird ausgeblendet

Der Gesetzentwurf argumentiert, Deutschland sei mit seiner aktuellen Regelung innerhalb Europas eine Ausnahme.

Tatsächlich existieren jedoch auch in anderen europäischen Staaten vergleichsweise attraktive Regelungen:

  • Portugal kennt ebenfalls steuerliche Haltefristen
  • Kroatien arbeitet mit längeren Fristen
  • Tschechien plant mehrjährige Modelle
  • Belgien, Luxemburg oder Malta gelten weiterhin als kryptofreundlich

Der internationale Wettbewerb um Kapital, Innovation und Unternehmen findet längst statt.

4. Auswirkungen auf Anleger und Unternehmen

Die aktuelle Debatte sorgt bereits jetzt für erhebliche Verunsicherung.

Betroffen wären nicht nur private Anleger, sondern unter anderem auch:

  • Kryptobörsen und Broker
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Steuerberater und Compliance-Abteilungen
  • Unternehmen mit Bitcoin-Bezug
  • Zahlungsanbieter und Händler

Denn eine dauerhafte Steuerpflicht würde die steuerliche Komplexität im Alltag massiv erhöhen.

Keine „Steuerlücke“, sondern bestehende Systematik

In der öffentlichen Debatte wird häufig von einer „Steuerlücke“ gesprochen.

Tatsächlich unterliegen Kryptowährungen bereits heute der Besteuerung — nämlich innerhalb der bestehenden Spekulationsfrist.

Die aktuelle Regelung ist daher keine Ausnahme speziell für Bitcoin, sondern Teil einer seit Jahrzehnten bestehenden steuerlichen Systematik privater Veräußerungsgeschäfte.

Der Gesetzentwurf der Grünen zeigt vor allem eines:

Die politische Diskussion um die Abschaffung der Haltefrist ist real.

Auch wenn aktuell noch nichts beschlossen ist, wird deutlich, dass sich politische Kräfte bereits für eine strengere Besteuerung von Kryptowährungen positionieren.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde von einem Mitglied bzw. Autor des Bitcoin Bundesverband verfasst und gibt dessen persönliche Einschätzung wieder. Er stellt nicht zwingend die offizielle Position des Bitcoin Bundesverband dar.

Jens Leinert

About Jens Leinert

Jens Leinert ist Vorstand des Bitcoin Bundesverbands und engagiert sich dort im Ausschuss für Bitcoin-Zahlungen sowie im Marketingausschuss. Sein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bitcoin als Zahlungsmittel. Beruflich berät er Unternehmen und Coinsnap bei der Einführung und Akzeptanz von Bitcoin-Zahlungen.

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