Keine neuen Steuern auf Bitcoin
Warum die “Milliarden” Debatte in die irre führt
In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 14. Februar 2026 wird unter der Überschrift „Milliarden-Steuerprivileg für den Bitcoin“ die These aufgestellt, dem Staat entgingen durch die geltende Haltefrist erhebliche Steuereinnahmen. Genannt werden mögliche Mehreinnahmen zwischen 8,5 und 11 Milliarden Euro – sofern Bitcoin künftig anders besteuert würde.
Diese Darstellung erzeugt einen klaren Eindruck: Man müsse lediglich das Gesetz ändern – und schon flössen Milliarden zusätzlich in die Staatskasse.
So einfach ist es nicht.
Kein automatischer Geldsegen
Die im Beitrag genannten Beträge beruhen auf modellhaften Hochrechnungen. Sie basieren auf Annahmen über Nutzerzahlen, Investitionsvolumina, realisierte Gewinne und ein unverändertes Anlegerverhalten im Falle einer Gesetzesänderung.
Gerade bei fiskalischen Größenordnungen in Milliardenhöhe ist jedoch entscheidend, dass Datengrundlage und methodische Annahmen belastbar sind. Hochgerechnete Marktdaten sind keine amtlichen Steuerstatistiken. Sie unterstellen zudem, dass sich wirtschaftliches Verhalten durch eine steuerliche Neuregelung nicht verändert – eine Annahme, die ökonomisch kaum haltbar ist.
Steuermehreinnahmen entstehen nicht durch politische Willenserklärungen, sondern durch real vorhandene, rechtssicher erfassbare Bemessungsgrundlagen. Der Eindruck eines kurzfristig mobilisierbaren „Milliardenpotenzials“ greift daher deutlich zu kurz.
Bitcoin ist kein Kapitalertragstitel
Der Bitcoin Bundesverband hat in der FAS darauf hingewiesen:
„Bitcoin ähnelt eher einem Rohstoff oder einer Fremdwährung als Aktien. Zumal es keine Gewinnausschüttungen wie bei börsennotierten Unternehmen gebe, sondern nur Handelsgewinne durch den Wertzuwachs.“
Dieser Unterschied ist zentral.
Bitcoin generiert keine Dividenden, keine Zinsen und keine laufenden Erträge. Ein möglicher Gewinn entsteht ausschließlich durch Wertzuwachs – vergleichbar mit Gold oder Fremdwährungen im Privatvermögen.
Genau deshalb wird Bitcoin in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Diese Systematik ist kein Sonderprivileg, sondern seit Jahrzehnten Teil des Einkommensteuerrechts. Sie gilt für verschiedenste Wirtschaftsgüter.
Eine pauschale Gleichstellung mit Kapitaleinkünften würde einen Bruch mit dieser steuerrechtlichen Systematik bedeuten.
Steuerpolitik braucht Konsistenz
Steuerrecht darf nicht je nach politischem Einnahmewunsch neu kategorisieren. Es muss konsistent, verfassungskonform und planbar sein.
Bitcoin ist ein globales, digitales Asset. Kapital ist mobil. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren durch klare regulatorische Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit als seriöser Standort etabliert. Eine isolierte steuerliche Verschärfung würde Unsicherheit erzeugen, ohne strukturelle Probleme zu lösen.
Gerade in einer Phase, in der digitale Vermögenswerte weltweit an Bedeutung gewinnen, sollte die steuerliche Behandlung auf rechtlicher Systematik beruhen – nicht auf Schlagzeilen.
Fazit
Die geltende Besteuerung von Bitcoin ist kein „Milliarden-Steuerprivileg“, sondern Ausdruck einer konsistenten steuerlichen Einordnung.
Die Vorstellung, durch eine einfache Gesetzesänderung ließen sich zweistellige Milliardenbeträge mobilisieren, verkennt sowohl ökonomische Realitäten als auch die Systematik des Steuerrechts.
Der Bitcoin Bundesverband setzt sich für einen sachlichen, faktenbasierten Diskurs ein – und für stabile, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen in Deutschland.

