Kritik an SPD-Forderung –
De-facto-Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin-Verkäufe
Als Bitcoin Bundesverband vertreten wir die Interessen von Bitcoin-Unternehmen in Deutschland und der EU. Die Forderung der SPD, zukünftig Einkünfte aus Kryptowährungen wie Kapitaleinkünfte zu besteuern, sehen wir äußerst kritisch, da dies faktisch die einjährige Haltefrist für Privatpersonen abschafft und für Bürger sowie Unternehmen zu höherer Rechtsunsicherheit führt.
Dies würde einen wesentlichen Anreiz für langfristiges Bitcoin-Halten und Investieren eliminieren und stattdessen kurzfristige Handelsaktivitäten begünstigen – mit potenziell höherem Risiko für Anleger. Dies wäre eine Kehrtwende zur bisherigen Politik, in der die Beschränkung von Spekulation im Fokus steht (siehe damalige Begründung zur Verlustbegrenzung bei Termingeschäften).
Es bleibt unklar, welche positiven Effekte die SPD in einer Steuersenkung für kurzfristige Spekulationen sieht. Diese würden künftig mit bis zu 15,825 Prozentpunkten weniger besteuert als nach der bisherigen Regelung (höchster persönlicher Einkommenssteuersatz inkl. Soli: 47,475 % statt neue Kapitalertragsteuer inkl. Soli: 31,65 %), was kurzfristig zu erheblichen Steuerausfällen führen könnte.
Da Altbestände auf Grund des Rückwirkungsverbotes von der Neuregelung auszunehmen sind, dürfte sich dieses Problem verschärfen: Langfristige Anleger hätten dann einen Anreiz, ihre Bestände zu halten, wodurch die geplante „Gegenfinanzierung“ der Steuersenkung entfällt. Statt Steuermehreinnahmen würde es kurz- und mittelfristig zu Steuermindereinnahmen führen.
Besonders für Unternehmen hätte eine solche Regelung folgende negative Auswirkungen:
1. Einschränkung des Zahlungsverkehrs
Bitcoin wird zunehmend als effizientes und internationales Zahlungsmittel genutzt. Durch die verschärfte Besteuerung sinkt der Anreiz, Zahlungen und Transaktionen in Bitcoin durchzuführen, da jede Nutzung von Neubeständen direkt steuerpflichtig würde. Dies schafft erhebliche Unsicherheit und bürokratische Hürden für Nutzer und Unternehmen, hemmt die Verbreitung einer modernen Zahlungsinfrastruktur und behindert Innovation im Finanzbereich. Zudem werden bereits getätigte Investitionen entwertet.
2. Höherer Verwaltungs- und Prüfaufwand
Die Forderung würde erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Jede Bitcoin-Zahlung wäre genau zu dokumentieren, was nicht nur die Finanzbehörden belastet, sondern auch den Bürgern unverhältnismäßig viel Verwaltungsarbeit abverlangt.
3. Verminderte Wettbewerbsfähigkeit
Bitcoin bietet Unternehmen potenzielle Wachstumschancen und Zugang zu globalen Märkten. Eine höhere steuerliche Belastung im Vergleich zu anderen Ländern in der EU sowie auf globaler Ebene mit günstigeren Krypto-Steuerregeln schwächt den Innovationsstandort Deutschland. Unternehmen könnten abwandern oder auf andere Rechtsräume ausweichen, um ihre Aktivitäten fortzuführen.
Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, die besondere Rolle von Bitcoin als globales, dezentrales Zahlungssystem anzuerkennen und die negativen Konsequenzen einer pauschalen 30-Prozent-Besteuerung zu berücksichtigen. Nur so kann Deutschland als Innovations- und Wirtschaftsstandort im Bereich Bitcoin weiterhin konkurrenzfähig bleiben und von den Vorteilen der Bitcoin-Technologie profitieren.
Die bisherige und seit über einem Jahrzehnt etablierte Regelung, Bitcoin fiskalisch äquivalent zu den Veräußerungsgeschäften mit Gold oder Fremdwährungen zu behandeln, stellt aus unserer Sicht die korrekte Handhabung des Sachverhalts dar. Bitcoin kann und sollte aus steuerrechtlicher Sicht nicht mit Kapitalerträgen gleichgestellt werden, da wesentliche Merkmale wie beispielsweise die Möglichkeit zur Ausschüttung von Dividenden nicht vorhanden sind. Damit würde die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass gleiches gleich besteuert werden soll, verletzt.
Zum PDF-Download: https://cloud.bitcoin-bundesverband.de/s/9sLEtKrQC52NBbg