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bitcoin diebstahl
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Wusstest du, dass Bitcoin-Diebstahl in Deutschland oft unbestraft bleibt?

5 Dezember, 2025 Meldungen

Wusstest du, dass Bitcoin-Diebstahl in Deutschland oft unbestraft bleibt?

Wusstest du, dass Bitcoin-Diebstahl in Deutschland oft unbestraft bleibt?

Ein Blick nach Australien zeigt, wie es besser geht

Ein aktuelles Urteil aus Australien sorgt weltweit für Aufmerksamkeit. Am 26. November 2025 entschied der Court of Appeal in Victoria, dass Bitcoin juristisch wie Eigentum zu behandeln ist. Bemerkenswert ist jedoch: Diese Entscheidung bestätigt lediglich, was bereits am 21. März 2025 in der Vorinstanz festgehalten wurde. Das County Court of Victoria hatte schon damals entschieden, dass Bitcoin unter s 72 des Crimes Act 1958 als Eigentum gilt.

Neu ist aber, dass nun die höchste Gerichtsebene des Bundesstaats Victoria diese Einschätzung nicht nur bestätigt, sondern juristisch weiter schärft. Damit liegt erstmals eine berufungsgerichtliche Entscheidung vor, die den Eigentumscharakter von Bitcoin umfassend begründet und der bisherigen Linie zusätzlichen Nachdruck verleiht. Das bedeutet: Die Rechtsposition ist nun deutlich gefestigter und für nachgeordnete Gerichte bindender als jemals zuvor.

Damit knüpft Australien an eine bereits zuvor etablierte Linie an. Sowohl 2019 als auch 2024 hatten australische Gerichte – darunter der Supreme Court of Victoria – Bitcoin bereits als Eigentum eingestuft. Der neue Fall fügt sich somit nicht als Einzelereignis ein, sondern markiert den bisherigen Höhepunkt einer sich seit Jahren festigenden Rechtsprechung.

Deutschland dagegen steht an einem ganz anderen Punkt: Ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig aus dem Sommer 2025 zeigt, dass Bitcoin-Diebstahl hierzulande in bestimmten Konstellationen weiterhin straffrei bleibt.

Australien: Bitcoin wird konsequent als Eigentum behandelt

Der jetzt entschiedene Fall betrifft einen Ermittlungsbeamten der Australian Federal Police, der während einer Ermittlung eine Seed Phrase erhielt und damit 81,6 Bitcoin unbefugt auf eine eigene Adresse transferierte. Die juristische Kernfrage lautete:

Ist Bitcoin Eigentum im Sinne des Crimes Act 1958?

Bereits die erstinstanzliche Entscheidung vom 21. März 2025 bejahte dies. Der Court of Appeal bestätigte diesen Befund am 26. November 2025 und erläuterte die Gründe ausführlicher. Die Richter stellten klar:

• Bitcoin ist kein bloßer Datensatz, sondern ein digitaler Vermögenswert.

• Die Kontrolle über Private Keys entspricht der exklusiven Verfügungsmacht über einen Vermögensgegenstand.

• Bitcoin erfüllt die klassischen Eigentumskriterien: definierbar, kontrollierbar, übertragbar und ausschließbar.

Die Berufungsentscheidung hebt die Bedeutung dieses Befunds noch einmal deutlich an: Sie ist nicht nur eine Wiederholung der Vorinstanz, sondern eine übergeordnete rechtliche Bestätigung, die für zukünftige Fälle maßgeblich sein wird. Damit reiht sie sich nahtlos in die australische Rechtsprechung ein, die Bitcoin bereits seit Jahren zivil- und strafrechtlich als Eigentum behandelt.

Deutschland: Bitcoin-Diebstahl bleibt häufig ungestraft

Während Australien digitale Vermögenswerte längst juristisch schützt, zeigt die Situation in Deutschland ein gegenteiliges Bild. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied im Juli 2025, dass die unbefugte Übertragung von Kryptowerten kein Diebstahl sei, da es sich nicht um „körperliche Sachen“ handele. Auch weitere Straftatbestände wurden nicht als erfüllt angesehen.

Die Konsequenz:

In bestimmten Konstellationen bleibt der Entzug digitaler Vermögenswerte in Deutschland strafrechtlich folgenlos – trotz realer wirtschaftlicher Schäden.

Was der Gesetzgeber jetzt tun sollte

Um Bürger und Unternehmen im digitalen Raum zu schützen, braucht es zwei konkrete Schritte:

Erstens: Digitale Vermögenswerte sollten ausdrücklich als strafrechtlich geschütztes Eigentum gelten.

Dies kann durch eine Ergänzung des § 242 StGB oder durch einen eigenständigen Tatbestand erfolgen.

Zweitens: Private Keys und Seed-Phrases müssen als besonders schützenswerte digitale Daten eingestuft werden.

Nur so kann der Zugang zu digitalen Vermögenswerten strafrechtlich angemessen geschützt werden.

Fazit

Australien zeigt seit Jahren, wie moderne Rechtssysteme digitale Vermögenswerte behandeln können. Die Entscheidungen von März und November 2025 markieren den bisherigen Höhepunkt einer gefestigten Rechtsprechung: Bitcoin ist Eigentum – und seine unbefugte Aneignung ist strafbar.

Deutschland dagegen verfügt weiterhin über eine Gesetzeslage, die digitale Vermögenswerte nicht ausreichend schützt. Um Innovation und Rechtssicherheit zu ermöglichen, braucht es endlich eine klare gesetzliche Anerkennung des digitalen Eigentums.

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